
Zum Auftakt stellte Herr Robert Richard - Referatsleiter im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt - das BTHG in den einzelnen Reformschritten vor. Hier ging er insbesondere auf die neuen Möglichkeiten des Budgets für Arbeit sowie des Anderen Leistungsanbieters nach § 60 SGB IX ein und stellte explizit die Unterschiede zur Werkstatt für behinderte Menschen dar. Darüber hinaus wies er auf die sich durch die Reformänderung ergebenden vielfältigen neuen Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung hin, insbesondere auch auf das Wunsch- und Wahlrecht, sich eine geeignete Einrichtung selbst auswählen zu können.
Im weiteren Verlauf erläuterte Herr Lars Nentwich als Vertreter der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen das BTHG aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit und deren Zuständigkeiten. Insbesondere vor dem Hintergrund der Selbstverwirklichung und dem bestehenden Fachkräftemangel sowie der Integration der Menschen mit Handicap in die Gesellschaft über die Teilhabe am Arbeitsleben, begrüßte er die längst überfällige Reform.
Die Werkstatt für behinderte Menschen wurde durch Herrn Christian Slotta –Fachreferent Behindertenhilfe beim DRK Landesverband Sachsen-Anhalt - mit seinen Vor- und Nachteilen und dem Unterschied zum anderen Leistungsanbieter vorgestellt. Insbesondere die derzeit geringe Integration bzw. Inklusionsleistung wurden kritisch hinterfragt, wobei hier auch deutlich der Sicherheitsfaktor, die Sozialleistungen und die bis dato noch geltende fehlende Rückkehrmöglichkeit in die WfbM Ausschlusskriterien waren!
Von Seiten des Kolping-Berufsbildungswerkes Hettstedt wurde exemplarisch der Weg des Genehmigungs – und Zulassungsverfahrens für das Eingangsverfahren (EV) und den Berufsbildungsbereich (BBB) zum anderen Leistungsanbieter für das Land Sachsen Anhalt vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde auch die konstruktive Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und des Ministeriums des Landes Sachsen-Anhalt bewertet.
Die Leiterin des Rehabilitationsmanagements des KBBW Hettstedt, Frau Kirstin Riedel, stellte sodann das Klientel bzw. die Zielgruppe für das neue Angebot zum anderen Leistungsanbieter dar. Es handelt sich hierbei primär um seelisch und/oder psychisch behinderte Menschen, Grenzfälle aus lernbehinderten und geistig behinderten Menschen sowie leistungsstarken geistig behinderten Jugendlichen.
Der Werkstattleiter und Leiter Berufliche Bildung, Andreas Rosenkranz, sprach dann über erste Erfahrungen in der praktischen Umsetzung des anderen Leistungsanbieters im KBBW Hettstedt. Dabei wurden verschiedene Erfahrungen innerhalb des Berufsbildungsbereiches erörtert. Im Weiteren wurde auf die Arbeitsmarkt- und Integrationsorientierung verwiesen und die inklusive Maßnahmendurchführung hervorgehoben.
Im Anschluss fand eine Besichtigung der Werkstätten und Unterrichtsräume unter der Führung von Herrn Christian Prasse - Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung im KBBW Hettstedt – statt. Unter den Augen der Teilnehmer der Fachkonferenz führten drei Jugendliche aus dem Berufsbildungsbereich eine Arbeitsaufgabe aus, in der Sämereien versandfertig verpackt werden mussten.
Neben der Besichtigung gab es im Anschluss noch einen Erfahrungsaustausch bzw. die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Dabei wurde deutlich, dass der Prozess der Inklusion ein langwieriger ist, der viel Kraft und Ressourcen erfordert und nur gemeinsam mit den Reha-Beratern, den Lehrern, Eltern und Interessenverbänden gelingen kann. Nicht zuletzt war im Ergebnis klar, dass mit dem Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich auch der Arbeitsbereich im KBBW Hettstedt etabliert werden muss. Hier sind wir auf einem guten Weg, diesen demnächst eröffnen zu können.
Dr. Markus Feußner